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Bonhôte-Immobilier SICAV

Ordentliche Generalversammlung 2024

Sehr geehrte Damen und Herren, geschätzte Kunden

Am Freitag, 12. Juli 2024, fand die Generalversammlung der Bonhôte-Immobilier SICAV statt.

Die Aktionäre, die ihr Stimmrecht ausgeübt haben, nahmen die verschiedenen Punkte der Traktandenliste an, insbesondere
>> Die Ausschüttung einer Dividende von CHF 3.32 pro Aktie, was einer Steigerung von 2.15% gegenüber dem Vorjahr entspricht
>> Die, von der FINMA genehmigte, Änderungen des Anlagereglements.

Anleger können ihre Dividende wahlweise in bar oder in Form neuer Anteile erhalten, eine einzigartige Lösung für einen Immobilienfonds, gemäss dem Emissionsprospekt, den Sie unter folgendem Link finden.

Philippe Salvi

Kontaktieren Sie Philippe Salvi, Co-Verwalter des Fonds

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Emissionsprospekt

 

Der Verwaltungsrat teilte mit, dass den Aktionären im Laufe des Monats September 2024 eine Kapitalerhöhung vorgeschlagen wird. Das Ziel besteht in der Beschaffung von CHF 93 Millionen.

Alle notwendigen Informationen werden zu gegebener Zeit übermittelt.

 

19/06/2024

Investmentgesellschaft mit variablem Kapital (SICAV) der Kategorie «Immobilienfonds»
Geschäftssitz: c/o Banque Bonhôte & Cie SA, 2, quai Ostervald, 2001 Neuchâtel
Handelsregister des Kantons Neuenburg: CHE-396.569.515

Einberufung der Aktionärinnen und Aktionäre an die

Ordentliche Generalversammlung
Freitag, 12. JULI 2023, 10.00 Uhr
Am Geschäftsitz der Bonhôte-Immobilier SICAV
(2, quai Ostervald – 2001 Neuchâtel)

Vorwort

Der Präsident gibt die Liste der Aktionärinnen und Aktionäre bekannt, die an der ordentlichen Generalversammlung teilnehmen.

Tagesordnung

 

  1. Jahresbericht, Jahresrechnung für das Geschäftsjahr per 31. März 2024 / Genehmigung durch die Generalversammlung / Bericht der Revisionsstelle
    Der Verwaltungsrat beantragt die Genehmigung des Jahresberichts und der Jahresrechnung für das Geschäftsjahr 2023 – 2024 per 31. März 2024.
  2. Ergebnisverwendung
    Der Verwaltungsrat beantragt folgende Gewinnverteilung:
    Anlegerteilvermögen - BIM: Der Verwaltungsrat beantragt, eine Dividende von CHF 3.32 je Aktie auszuschütten, was einem Gesamtbetrag von CHF 24'540'606.68 entspricht, und somit ein Ergebnis von CHF 9'066'099.92 auf neue Rechnung vorzutragen.
    Der Vortrag auf neue Rechnung des Postens «Zur Ausschüttung bestimmte Kapitalgewinne» beträgt CHF 19'882'296.31 per 31. März 2024.
    Die Anleger werden gemäss Emissionsprospekt zwischen einer Bardividende und neuen Aktien wählen können. 

  3. Entlastung der Mitglieder des Verwaltungsrates für das Geschäftsjahr 2023 – 2024 per 31. März 2024
    Der Verwaltungsrat beantragt, seinen Mitgliedern Entlastung zu erteilen.
     
  4. Wahlen

    4.1 Verwaltungsrat

    4.1.1 ​Maître Yves de Coulon (Wiederwahl)
    Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Maître Yves de Coulon als Verwaltungsratsmitglied der Bonhôte-Immobilier SICAV für eine neue Amtsdauer von einem Jahr, welche mit der ordentlichen Generalversammlung der Aktionäre im Jahr 2025 endet.

    4.1.2 Jean-Paul Jeckelmann (Wiederwahl)
    Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Jean-Paul Jeckelmann als Verwaltungsratsmitglied der Bonhôte-Immobilier SICAV für eine neue Amtsdauer von einem Jahr, welche mit der ordentlichen Generalversammlung der Aktionäre im Jahr 2025 endet.

    4.1.3 Géraldine Bosshart Brodard (Wiederwahl)
    Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Géraldine Bosshart Brodard als Verwaltungsratsmitglied der Bonhôte-Immobilier SICAV für eine neue Amtsdauer von einem Jahr, welche mit der ordentlichen Generalversammlung der Aktionäre im Jahr 2025 endet.

    4.1.4 Laurent Staffelbach (Wiederwahl)
    Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von Laurent Staffelbach als Verwaltungsratsmitglied der Bonhôte-Immobilier SICAV für eine Amtsdauer von einem Jahr, welche mit der ordentlichen Generalversammlung der Aktionäre im Jahr 2025 endet.

    4.2 Revisionsstelle
    Der Verwaltungsrat beantragt die Wiederwahl von KPMG SA als Revisionsstelle der Bonhôte-Immobilier SICAV für das Geschäftsjahr 2024 – 2025.
     

  5. Änderungen des Anlagereglements der SICAV

    Artikel 19 – Vergütungen und Nebenkosten zulasten des Teilvermögens

    Artikel 19 Absatz 5 wird wie folgt geändert:
    Die Immobilien-SICAV sowie die Fondsleitung und die Depotbank haben ausserdem Anspruch auf Erstattung der folgenden Auslagen zulasten des Teilvermögens, die ihnen in Ausführung des Anlagereglements entstanden sind:

    a) Die Kosten im Zusammenhang mit dem An- und Verkauf von Anlagen einschliesslich Absicherungsgeschäften, namentlich marktübliche Courtagen, Kommissionen, Abrechnungs- und Abwicklungskosten, Bankspesen, Steuern und Abgaben, sowie Kosten für die Überprüfung und Aufrechterhaltung der Qualitätsstandards bei physischen Anlagen;
    b) Die Abgaben der Aufsichtsbehörde für die Gründung, Änderung, Liquidation, Fusion oder Vereinigung der Immobilien-SICAV, beziehungsweise der Teilvermögen;
    c) Die Jahresgebühr der Aufsichtsbehörde;
    d) Die Honorare der Prüfgesellschaft für die Prüfung sowie für Bescheinigungen im Rahmen der Gründung, Änderung, Liquidation, Fusion oder Vereinigung der Immobilien-SICAV beziehungsweise der Teilvermögen;
    e) Die Honorare von Rechts- und Steuerberatern im Zusammenhang mit der Gründung, Änderung, Liquidation, Fusion oder Vereinigung der Immobilien-SICAV beziehungsweise der Teilvermögen sowie mit der allgemeinen Wahrung der Interessen der Teilvermögen und der Aktionäre;
    f) Die Kosten für die Publikation des Nettoinventarwerts der Teilvermögen sowie sämtliche Kosten für Mitteilungen an die Aktionäre (einschliesslich der Übersetzungskosten), welche nicht einem Fehlverhalten der Immobilien-SICAV zuzuschreiben sind;
    g) Die Kosten für den Druck und die Übersetzung juristischer Dokumente sowie der Jahres- und Halbjahresberichte der Immobilien-SICAV beziehungsweise der Teilvermögen;
    h) Die Kosten für eine allfällige Eintragung der Immobilien-SICAV beziehungsweise der Teilvermögen bei einer ausländischen Aufsichtsbehörde, namentlich von der ausländischen Aufsichtsbehörde erhobene Gebühren, Übersetzungskosten sowie die Entschädigung des Vertreters oder der Zahlstelle im Ausland;
    i) Die Kosten im Zusammenhang mit der Ausübung von Stimmrechten oder Gläubigerrechten durch die Immobilien-SICAV beziehungsweise die Teilvermögen, einschliesslich der Honorare für externe Berater;
    j) Die Kosten und Honorare im Zusammenhang mit eingetragenem geistigem Eigentum im Namen der Immobilien-SICAV beziehungsweise der Teilvermögen oder mit Nutzungsrechten der Immobilien-SICAV;
    k) Die Notariats- und Handelsregisterkosten für die Eintragung von Bewilligungsträgern der Kollektivanlage- und Finanzinstitutsgesetzgebung ins Handelsregister und entsprechende Änderungen diesbezüglich;
    l) Die Vergütung der Mitglieder des Verwaltungsrats der Immobilien-SICAV und die Kosten für die Haftpflichtversicherung;
    m) Alle Kosten, die durch die Ergreifung ausserordentlicher Schritte zur Wahrung der Interessen der Aktionäre durch die Immobilien-SICAV, die Fondsleitung, den Verwalter von Kollektivvermögen des Immobilienfonds oder die Depotbank verursacht werden;
    n) Die Kosten und Gebühren in Zusammenhang mit der Kotierung der Immobilien-SICAV;
    o) Die Kosten und Gebühren für den Einkauf und die Nutzung von Daten und Datenlizenzen, soweit sie der Immobilien-SICAV zugerechnet werden können und keine Recherchekosten darstellen.

    Artikel 19 Absatz 6 wird wie folgt geändert:
    Die Immobilien-SICAV hat ausserdem Anspruch auf Erstattung der folgenden Auslagen, die ihr in Ausführung des Anlagereglements entstanden ist:

    1) An Dritte bezahlte marktübliche Vermittlungskommissionen im Zusammenhang mit dem Kauf und Verkauf von Immobilien sowie im Zusammenhang mit Erstvermietungen von Liegenschaften oder nach Sanierungen, Berater- und Anwaltshonorare, Notariatskosten sowie andere Gebühren und Steuern;
    2) Kosten und Honorare der unabhängigen Schätzungsexperten sowie allfälliger weiterer Experten für den Interessen der Anleger dienende Abklärungen;
    3) Abgaben und Aufwendungen für die Erstellung von Bauten, bei Renovation und Umbauten, bis zu maximal 3% der Baukosten;
    4) Kosten und Aufwendungen im Zusammenhang mit der Verwaltung der einzelnen Liegenschaften bis zu maximal 5% der jährlichen Bruttomietzinseinnahmen, sofern diese marktüblich sind und nicht von Dritten getragen werden, insbesondere Unterhalts- und Betriebskosten einschliesslich Versicherungskosten, öffentlich-rechtliche Abgaben sowie Kosten für Service- und Infrastrukturdienstleistungen;
    5) Betriebskosten der Immobilienverwaltung für Löhne und Sozialleistungen sowie öffentlich-rechtliche Abgaben für Überwachungs-, Heizungs-, Hauswarts- und andere Funktionen sowie für Service- und Infrastrukturdienstleistungen;
    6) Marktübliche an Dritte bezahlte Kommissionen im Zusammenhang mit dem Kauf und Verkauf von Immobilien sowie bei der Erstvermietung von Liegenschaften und nach Sanierungen;
    7) Kosten und Kommissionen im Zusammenhang mit einer Kapitalerhöhung sowie Gebühren und Kosten im Zusammenhang mit der Aufrechterhaltung der Kotierung des Immobilienfonds an der SIX Swiss Exchange und der Genehmigung des Angebots in der Schweiz und im Ausland;
    8) Kosten und Gebühren, die dazu dienen, einen regelmässigen börslichen oder ausserbörslichen Handel mit den Aktien der Immobilien-SICAV sicherzustellen;
    9) Kosten für Beratung und Verfahren im Zusammenhang mit der allgemeinen Wahrung der Interessen der Immobilien-SICAV und ihrer Anleger 
     

  6. Vorschlag für einen unabhängigen Stimmrechtsvertreter 
    Der Verwaltungsrat beantragt, Maître Christian Blandenier, Notar in Cernier, zum unabhängigen Stimmrechtsvertreter bis zum Abschluss der nächsten ordentlichen Generalversammlung der Aktionäre im Jahr 2025 zu wählen.
     
  7. Sonstiges

 

Im Anschluss an die Generalversammlung wird ein Aperitif serviert.

Bonhôte-Immobilier SICAV
Der Verwaltungsrat

 

Neuchâtel, 19. Juni 2024

 

Informationen zur Tagesordnung

Die Jahresrechnung, der Jahresbericht des Verwaltungsrates und der Bericht der Revisionsstelle stehen den Aktionärinnen und Aktionären beim Geschäftssitz der Bonhôte-Immobilier SICAV, c/o Banque Bonhôte & Cie SA, 2, quai Ostervald, 2001 Neuchâtel, und bei der Fondsleitung CACEIS (Switzerland) SA, Route de Signy 35, CH-1260 Nyon, zur Verfügung. Jede Aktionärin und jeder Aktionär kann die Zustellung einer Kopie dieser Dokumente verlangen.

Teilnahme und Vertretung

Inhaber von Inhaberaktion des Anlegerteilvermögens BIM der Bonhôte-Immobilier SICAV können an der ordentlichen Generalversammlung teilnehmen. Zu diesem Zweck fordern Sie Ihre Bank dazu auf, Ihnen einen Beleg zukommen zu lassen, der den Besitz der Aktien bei einem Bankinstitut und die Sperrung der Aktien bis und mit Datum der Generalversammlung vom 12. Juli 2024 um 10 Uhr bestätigt. Wird dieser Beleg bis zum 2. Juli 2024 an die untenstehende Adresse von CACEIS (Switzerland) SA gesandt, erhalten die Aktionärinnen und Aktionäre am Saaleingang ihre Zutrittskarte sowie das Abstimmungsmaterial für die Generalversammlung.

Die Aktionärinnen und Aktionäre, welche die oben genannten Schritte nicht unternommen haben, werden keinen Zugang zur Generalversammlung erhalten.

Aktionärinnen und Aktionäre, die sich vertreten lassen möchten, machen eine entsprechende Anfrage, indem sie die Bestätigung der Bank entsprechend den vorstehenden Modalitäten einreichen. Sie erhalten dann eine Teilnahmekarte sowie ein Formular mit den Stimmrechtsanweisungen und einer Vollmacht zugunsten des unabhängigen Stimmrechtsvertreters. Die ordnungsgemäss ausgefüllten und unterzeichneten Dokumente müssen dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter per Post zugestellt werden: Maître Christian Blandenier - 1, impasse du Noyer - case postale 178 - 2053 Cernier oder per E-Mail an: christian.blandenier@notav.ch bis spätestens 8. Juli 2024. Der unabhängige Stimmrechtsvertreter wird entsprechend den Anweisungen der Aktionärinnen und Aktionäre abstimmen, sofern er bis spätestens am 8. Juli 2024 eine Teilnahmekarte, eine Vollmacht sowie die Stimmrechtsanweisungen erhalten hat.

Dokumente

Die folgenden Dokumente können von den Aktionärinnen und Aktionären 20 Tage vor der ordentlichen Generalversammlung am Geschäftssitz der Bonhôte-Immobilier SICAV, c/o Banque Bonhôte & Cie SA, 2, quai Ostervald, 2001 Neuchâtel, sowie bei der Fondsleitung der Bonhôte-Immobilier SICAV, CACEIS (Switzerland) SA, an untenstehender Adresse eingesehen werden:

  • Entwurf des Anlagereglements der SICAV in einer Markup-Version.

Jede Aktionärin und jeder Aktionär kann die Zustellung einer Kopie dieses Dokuments per Briefpost verlangen.

 

Kontaktadresse der Fondsleitung

Caceis (Switzerland) SA
35, route de Signy
1260 Nyon

Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen unter: LEGAL_CH@caceis.com