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06/11/2023

Die Pensionierung planen: Die besten Massnahmen, um Steuern zu sparen

Viele Arbeitnehmer und Selbstständigerwerbende schieben die Planung ihrer Pensionierung auf die lange Bank. Im Idealfall sollten sie sich jedoch mindestens 10 Jahre vor dem Ruhestand mit dieser Frage beschäftigen, um die steuerlichen und regulatorischen Bedingungen bestmöglich zum eigenen Vorteil zu nutzen.

Wie die berufliche Vorsorge aufgebaut wird, hängt im Wesentlichen von der Art der Erwerbstätigkeit ab, denn während sowohl Selbstständigerwerbende als auch Angestellte obligatorisch in die erste Säule (AHV) einzahlen, ist eine Beitragsleistung an die zweite Säule (BVG) für Selbstständigerwerbende freiwillig. Jeder kann jedoch freiwillig in die Säule 3a einzahlen, wobei die Höhe der abzugsfähigen Beiträge davon abhängt, ob der Selbstständigerwerbende einer Pensionskasse angeschlossen ist oder nicht.

Die Vorsorge ist bekanntlich das beste Instrument, um die Steuerlast über mehrere Jahre hinweg zu senken. Der Anschluss an eine berufliche Vorsorgeeinrichtung (2. Säule) bietet verschiedene Möglichkeiten, seinen Ruhestand zu planen und die laufenden Steuern zu optimieren.

Es gibt nur wenige Menschen, die keine Vorsorgelücke in der zweiten Säule aufweisen. Eine solche Lücke kann in verschiedenen Lebenssituationen entstehen, wie bei steigendem Einkommen, einer Scheidung oder der vorübergehenden Aufgabe der Erwerbstätigkeit (z. B. aufgrund von Elternzeit oder Arbeitslosigkeit). Sofern das Altersguthaben nicht für den Erwerb einer Immobilie vorbezogen wurde – dessen Rückzahlung ist vorrangig und nicht abzugsfähig – kann diese Lücke durch einen vom Einkommen abzugsfähigen Einkauf geschlossen werden.

Der Vorteil dieser Einkaufsmöglichkeit besteht darin, dass in Jahren, in denen eine ausserordentliche Vergütung (z. B. Bonus oder Dividende) bezogen wurde, höhere Einkäufe getätigt werden können, und dass diese umgekehrt in Jahren, in denen andere abzugsfähige Kosten entstanden sind (z. B. Unterhaltskosten für Immobilien oder Immobilienausgaben im Zusammenhang mit Energiesparmassnahmen), tiefer angesetzt werden können.

An dieser Stelle ist anzumerken, dass gemäss der aktuellen Gesetzgebung keine Möglichkeit besteht, eine Vorsorgelücke in der Säule 3a zu schliessen. Dies dürfte sich jedoch bald ändern, nachdem die Bundesversammlung eine diesbezügliche parlamentarische Motion angenommen hat und die Möglichkeit eines Einkaufs in die Säule 3a ins Gesetz aufgenommen wird.

Wie können steuerliche Aspekte bei der Pensionierung berücksichtigt werden

Zunächst ist es notwendig, sich vor der Pensionierung einen Überblick über die eigenen finanziellen Bedürfnisse zu verschaffen, indem ein Budget über 20 oder 30 Jahre erstellt wird. Auf dieser Grundlage und abhängig von den erworbenen Vorsorgeguthaben kann eine finanzielle und steuerliche Berechnung als Basis für die Entscheidung zwischen Kapitalbezug und/oder Rente vorgenommen werden.

Bei einer schrittweisen Reduzierung des Beschäftigungsgrades (Teilpensionierung) können die Vorsorgegelder aus der 2. Säule gestaffelt bezogen werden. Diese Möglichkeit, die in der Praxis seit mehreren Jahren zulässig ist, wird nun in eine Änderung des Gesetzes über die berufliche Vorsorge aufgenommen, die am 1. Januar 2024 in Kraft treten wird. Diese Staffelung ermöglicht angesichts des progressiven Steuersatzes, der von der Höhe des ausbezahlten Kapitals abhängig ist, in vielen Fällen einen günstigeren Steuersatz. Da Kapitalleistungen zudem getrennt von anderen Einkommen zu einem tieferen Satz besteuert werden, ist die Steuerersparnis im Vergleich zu einer Leistung in Form einer Rente oft nicht unerheblich.

Da die Rente zum ordentlichen Einkommensteuersatz besteuert wird und Steuerabzüge wie Berufskosten oder Beiträge an die Säule 3a bei der Aufgabe der Erwerbstätigkeit wegfallen, steigt der Steuersatz in vielen Fällen an. Obwohl der Bezug einer Rente für die meisten eine beruhigende Wirkung hat, steht allerdings nicht fest, ob diese Option finanziell die beste ist. Eine individuelle Analyse sollte daher in jedem Fall vorgenommen werden.

Mélanie Erb-Zimet

Kontaktieren Sie Mélanie Erb-Zimet, Dipl. Steuerexpertin

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